Klasse AM
Klasse der zweirädrigen Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h, bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotor sowie bis 4 kW bei Elektroantrieb. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit den vorgenannten Leistungsmerkmalen.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A1
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und bis 11 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 cm³ und bis 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A2
Umfasst Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 24 Jahre.
Klasse B
Umfasst Kraftfahrzeuge (Krafträder ausgenommen) bis 3.500 kg mit bis zu 8 Sitzplätzen (zzgl. Fahrersitz) und Anhänger (zGM Anhänger max. 750 kg). Auch schwere Anhänger sind erlaubt, solange die Kombination nicht 3.500 kg übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse B96
Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg (Kombi max. 4.250 kg).
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem (Sattel-) Anhänger bis maximal 3.500 kg.
Mindestalter 18 Jahre.