

Klasse AM
Klasse der zweirädrigen Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h, bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotor sowie bis 4 kW bei Elektroantrieb. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit den vorgenannten Leistungsmerkmalen.
Mindestalter 15 Jahre.

Klasse A1
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und bis 11 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.

Klasse A2
Umfasst Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Altersbereich von 20 bis 24 Jahre. Weitere Informationen bei uns zur Anmeldung.

Klasse B
Umfasst Kraftfahrzeuge (Krafträder ausgenommen) bis 3.500 kg mit bis zu 8 Sitzplätzen (zzgl. Fahrersitz) und Anhänger (zGM Anhänger max. 750 kg). Auch schwere Anhänger sind erlaubt, solange die Kombination nicht 3.500 kg übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre (BF17 17 Jahre).

Klasse B96
Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg (Kombi max. 4.250 kg).
Mindestalter 18 Jahre (BF17 17 Jahre).

Klasse BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem (Sattel-) Anhänger bis maximal 3.500 kg.
Mindestalter 18 Jahre (BF17 17 Jahre).